In der Weiterbildung für Mitarbeiter in den Fachstellen für Pflege und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) habe ich die wundervolle Aufgabe das Thema Kommunikation inhaltlich zu gestalten und den Teilnehmenden näher zu bringen.
Die Heimaufsicht/FQA hat nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz die Aufgabe, stationäre Einrichtungen und sonstige Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen zum Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner und Bewohnerinnen (Artikel 1 Absatz 1 Nr. 1 PfleWoqG) zu überwachen.
Ebenso hat die Heimaufsicht/FQA zu prüfen, inwieweit in den Einrichtungen eine „dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität sichergestellt ist“ (Art. 1 Abs. 3 PfleWoqG).